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Lizenzvereinbarung

Dokumentation

Lizenzvereinbarung dogtaps-Software (Allg1)

Diese vorliegende Lizenzvereinbarung regelt die Nutzungsbestimmungen, die Unterstützungsleistungen von dogtaps und definiert die eingesetzte Funktionalität der dogtaps-Software sowie die daraus resultierenden jährlichen Lizenzgebühren.

1.   Gegenstand dieser Vereinbarung

Gegenstand dieser Vereinbarung bildet das von dogtaps entwickelte und in ihrem Eigentum stehende Softwareprodukt sowie die dazugehörenden Vorlagen, Dokumentationen und Installationsdateien, bestehend aus ausführbaren dogtaps Programmen (Frontend), der produktiven Datenbank (Backend), den Dokumenten, Grafiken und Bildern, im Folgenden in der Gesamtheit als dogtaps-Software bezeichnet.

·       dogtaps-Software ist urheberrechtlich geschützt.

·       dogtaps-Software wird nicht verkauft, sondern nur lizenziert auf jährlicher Basis. Der Lizenznehmer erhält mit dem Erwerb der dogtaps-Software nur die Rechte für die Benutzung der dogtaps-Software nach den in dieser Lizenzvereinbarung vorliegenden Bestimmungen.

·       Welche Module (Edition) und additive Funktionen von dogtaps-Software im Einzelnen durch den Lizenznehmer lizenziert werden, wird in der zusätzlichen "Vereinbarung über den lizenzierter dogtaps-Software Funktionsumfang", der als Anhang(1) Bestandteil dieser Vereinbarung ist, geregelt. Ebenso wird geregelt, wieweit wie viele Arbeitsplätze/Benutzer die dogtaps-Software benutzen dürfen.
In dieser zusätzlichen "Vereinbarung über den lizenzierter
dogtaps-Software Funktionsumfang" wird ebenfalls die jährlich fällige Lizenzgebühr festgelegt.

Die Installation und Einrichtung/Parametrisierung der dogtaps-Software auf der Systemumgebung des Lizenznehmers wird durch den Lizenznehmer selber ausgeführt. Die dogtaps-Software kann über das Internet runtergeladen werden (Download). Mit der Installation und der Akzeptierung der beim Installieren ausgewiesenen Lizenzbedingungen treten die "allgemeine Lizenzbedingungen dogtaps-Software" in Kraft.

2.   Nutzungsrechte

dogtaps gewährt dem Lizenznehmer ein entgeltliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die dogtaps-Software, ausschliesslich für den Eigengebrauch, gegen die im Anhang (1) aufgeführten jährlichen Lizenzgebühren.

Der Lizenznehmer erhält das Recht, die dogtaps-Software auf einem einzelnen Arbeitsplatz/Computer zu nutzen.

Die Nutzung der überlassenen dogtaps-Software auf einem weiteren Arbeitsplatz und/oder Computersystem, einem sog. Mehrplatzsystem bzw. in einem Netzwerk, ist nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung und nur gegen Zahlung einer entsprechenden zusätzlichen Lizenzgebühr(en) zulässig.

3.   Haftung

·       dogtaps haftet nicht für die Richtigkeit von Informationen und technischen Angaben in der dogtaps-Software und verwendeten Softwarekomponenten von Dritten, wie auch nicht für die Richtigkeit von Arbeitsergebnissen der dogtaps-Software und verwendeten Softwarekomponenten von Dritten.

·       dogtaps haftet nicht für irgendwelche Rechtsfolgen und/oder Schäden aus einer Nutzung der dogtaps-Software, die über die Bestimmungen dieser Nutzungsregeln hinausgehen oder diese Nutzungsregeln verletzen.

·       dogtaps haftet nicht für die Folgen eines Datenverlustes und die Kosten einer ggf. zu unternehmenden Wiederherstellung von Daten.

·       dogtaps empfiehlt die Durchführung regelmässiger Datensicherungen; bei wichtigen Daten sollte die Sicherung täglich erfolgen. Die dogtaps-Software bietet zur Unterstützung der Datensicherung die entsprechende Funktionalität.

Für die Nutzung der Software ist die vorliegende Lizenzvereinbarung zu unterschreiben und die in Rechnung gestellten Lizenzgebühren zu entrichten.

Die erstmalige Lizenzgebühr wird bei Beginn der Lizenz für die Laufzeit eines Jahres fällig. Darauf folgende Lizenzgebühren sind jeweils zu Beginn der neuen Lizenzperiode fällig.

Das Nutzungsrecht gilt bei Bezahlung gemäss vereinbartem Zahlungsmodus (monatlich, Quartalsweise, halbjährlich, jährlich) und erlischt bei Nichtbezahlung innerhalb der angegebenen Frist.

Kommt der Lizenznehmer seiner Zahlungspflicht aus dieser Vereinbarung nicht nach, so ist dogtaps berechtigt, ihm eine Nachfrist von 20 Tagen zur Zahlung anzusetzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann dogtaps sofort alle weiteren Leistungen solange ablehnen, bis die Zahlungsrückstände bei dogtaps eingegangen sind.

5.   Lizenzgebührenanpassungen

Preisänderungen wie auch Preisanpassungen jährlich gemäss Landesindex bleiben vorbehalten. Sie werden dem Lizenznehmer durch dogtaps mitgeteilt.

Aufgrund eines gewünschten Upgrades auf eine höhere dogtaps-Software Edition, aufgrund von weiteren gewünschten additiven Funktionen, von Softwareerweiterungen, von veränderter Anzahl Benutzer beim Lizenznehmer, erhält der Lizenznehmer eine neue "Vereinbarung über den lizenzierten dogtaps-Software Funktionsumfang" mit Angabe der neu zu entrichtenden jährlichen Lizenzgebühr.

6.   Leistungen dogtaps

Mit der Bezahlung der Lizenzgebühr erhält der Lizenznehmer durch dogtaps kostenlose Unterstützung in anwendungstechnischen Fragen für die lizenzierte Edition (Module und additiven Funktionen). Diese Unterstützung erfolgt in erster Linie per eMail oder wenn nötig per Fernwartung. Der Support für beim Lizenznehmer eingesetzter Fremdsoftware ist darin nicht enthalten und somit kostenpflichtig.

dogtaps übernimmt die Wartung der vom Lizenznehmer lizenzierten dogtaps-Software.

Die für die vereinbarten Lizenzgebühren durch dogtaps zu erbringenden Leistungen schliessen ein:

·       kostenlose Behebung von eventuellen Programmfehlern

·       kostenlose Überlassung der Verbesserungen (Updates) von Funktionen und allgemeiner Bedienung sowie Ergänzungen in den Anleitungen im Rahmen der durch den Lizenznehmer lizenzierter Edition (Module) und additiver Funktionen

·       kostenlose zur Verfügung Stellung der jeweils aktuellsten Version der dogtaps-Software für den Download über das Internet

·       Abgabe der jeweiligen aktuellsten Dokumentationen oder Hilfesysteme und deren Nachträge

Nicht eingeschlossene Leistungen

·       Installation und/oder Einrichtung/Parametrisierung der dogtaps-Software direkt durch dogtaps

·       Einweisungen und Schulungen der Benutzer

·       Beratung des Lizenznehmers vor Ort oder am Domizil von dogtaps

·       Support bei Wechsel Hardware/Betriebssystem beim Lizenznehmer

7.   Vertragsdauer, Kündigung

Die Nutzungsrechte für die dogtaps-Software werden für ein Jahr fest abgeschlossen. Danach erneuern sie sich automatisch zu Beginn eines Jahres um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Lizenzvereinbarung nicht 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird.

8.   Sonstige Bestimmungen

Etwelche Nebenabreden zu dieser Lizenzvereinbarung sind nur wirksam, wenn sie von dogtaps schriftlich bestätigt worden sind.

9.   Gerichtsstand und anwendbares Recht

Diese Lizenzvereinbarung unterliegt dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand für alle Differenzen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Mühlethal/Zofingen (Schweiz)

Version Januar 2011

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