Lizenzvereinbarung dogtaps-Software (Allg1)
Diese vorliegende
Lizenzvereinbarung regelt die Nutzungsbestimmungen, die Unterstützungsleistungen
von dogtaps und definiert die eingesetzte
Funktionalität der dogtaps-Software sowie
die daraus resultierenden jährlichen Lizenzgebühren.
1. Gegenstand
dieser Vereinbarung
Gegenstand dieser Vereinbarung bildet das von dogtaps entwickelte und in ihrem
Eigentum stehende Softwareprodukt sowie die dazugehörenden Vorlagen, Dokumentationen
und Installationsdateien, bestehend aus ausführbaren dogtaps Programmen (Frontend), der
produktiven Datenbank (Backend), den Dokumenten, Grafiken und Bildern, im Folgenden
in der Gesamtheit als dogtaps-Software bezeichnet.
· dogtaps-Software ist urheberrechtlich geschützt.
· dogtaps-Software wird nicht verkauft, sondern nur lizenziert auf
jährlicher Basis. Der Lizenznehmer erhält mit dem Erwerb der dogtaps-Software nur die Rechte für die Benutzung der dogtaps-Software nach den in dieser Lizenzvereinbarung
vorliegenden Bestimmungen.
· Welche Module (Edition) und additive Funktionen
von dogtaps-Software im Einzelnen durch den Lizenznehmer lizenziert
werden, wird in der zusätzlichen "Vereinbarung über den lizenzierter dogtaps-Software Funktionsumfang", der als Anhang(1)
Bestandteil dieser Vereinbarung ist, geregelt. Ebenso wird geregelt, wieweit
wie viele Arbeitsplätze/Benutzer die dogtaps-Software
benutzen dürfen.
In dieser zusätzlichen "Vereinbarung über den lizenzierter dogtaps-Software Funktionsumfang" wird ebenfalls die jährlich fällige Lizenzgebühr
festgelegt.
Die Installation und Einrichtung/Parametrisierung der dogtaps-Software auf der Systemumgebung des Lizenznehmers
wird durch den Lizenznehmer selber ausgeführt. Die dogtaps-Software kann über das Internet runtergeladen
werden (Download). Mit der Installation und der Akzeptierung der beim
Installieren ausgewiesenen Lizenzbedingungen treten die "allgemeine Lizenzbedingungen
dogtaps-Software" in Kraft.
2. Nutzungsrechte
dogtaps gewährt dem Lizenznehmer ein entgeltliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die dogtaps-Software, ausschliesslich
für den Eigengebrauch, gegen
die im Anhang (1) aufgeführten jährlichen Lizenzgebühren.
Der Lizenznehmer erhält das Recht, die dogtaps-Software auf einem einzelnen Arbeitsplatz/Computer zu nutzen.
Die
Nutzung der überlassenen dogtaps-Software auf
einem weiteren Arbeitsplatz und/oder Computersystem, einem sog. Mehrplatzsystem
bzw. in einem Netzwerk, ist nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung und nur
gegen Zahlung einer entsprechenden zusätzlichen Lizenzgebühr(en) zulässig.
3. Haftung
· dogtaps haftet nicht für die Richtigkeit von Informationen und
technischen Angaben in der dogtaps-Software
und verwendeten Softwarekomponenten von Dritten, wie auch nicht für die
Richtigkeit von Arbeitsergebnissen der dogtaps-Software
und verwendeten Softwarekomponenten von Dritten.
· dogtaps haftet nicht für irgendwelche Rechtsfolgen und/oder
Schäden aus einer Nutzung der dogtaps-Software,
die über die Bestimmungen dieser Nutzungsregeln hinausgehen oder diese
Nutzungsregeln verletzen.
· dogtaps haftet nicht für die Folgen eines Datenverlustes und
die Kosten einer ggf. zu unternehmenden Wiederherstellung von Daten.
· dogtaps empfiehlt die Durchführung regelmässiger
Datensicherungen; bei wichtigen Daten sollte die Sicherung täglich erfolgen. Die
dogtaps-Software bietet zur
Unterstützung der Datensicherung die entsprechende Funktionalität.
Für die Nutzung der Software ist die vorliegende
Lizenzvereinbarung zu unterschreiben und die in Rechnung gestellten Lizenzgebühren
zu entrichten.
Die erstmalige Lizenzgebühr wird bei Beginn der Lizenz
für die Laufzeit eines Jahres fällig. Darauf folgende Lizenzgebühren sind
jeweils zu Beginn der neuen Lizenzperiode fällig.
Das Nutzungsrecht gilt bei Bezahlung gemäss
vereinbartem Zahlungsmodus (monatlich, Quartalsweise, halbjährlich, jährlich)
und erlischt bei Nichtbezahlung innerhalb der angegebenen Frist.
Kommt der Lizenznehmer seiner Zahlungspflicht aus dieser
Vereinbarung nicht nach, so ist dogtaps berechtigt, ihm eine Nachfrist von 20 Tagen zur Zahlung
anzusetzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann dogtaps sofort alle
weiteren Leistungen solange ablehnen, bis die Zahlungsrückstände bei dogtaps eingegangen sind.
5. Lizenzgebührenanpassungen
Preisänderungen wie auch Preisanpassungen jährlich gemäss Landesindex bleiben vorbehalten. Sie werden dem Lizenznehmer durch dogtaps mitgeteilt.
Aufgrund
eines gewünschten Upgrades auf eine
höhere dogtaps-Software Edition, aufgrund von weiteren gewünschten
additiven Funktionen, von Softwareerweiterungen,
von veränderter Anzahl Benutzer beim Lizenznehmer, erhält der Lizenznehmer eine
neue "Vereinbarung über den lizenzierten
dogtaps-Software Funktionsumfang" mit Angabe der neu
zu entrichtenden jährlichen Lizenzgebühr.
6. Leistungen
dogtaps
Mit der Bezahlung der Lizenzgebühr erhält der
Lizenznehmer durch dogtaps kostenlose
Unterstützung in anwendungstechnischen Fragen für die lizenzierte Edition (Module
und additiven Funktionen). Diese Unterstützung erfolgt in erster Linie per eMail
oder wenn nötig per Fernwartung. Der Support für beim Lizenznehmer eingesetzter
Fremdsoftware ist darin nicht enthalten und somit kostenpflichtig.
dogtaps übernimmt die
Wartung der vom Lizenznehmer lizenzierten dogtaps-Software.
Die für die vereinbarten Lizenzgebühren durch dogtaps zu
erbringenden Leistungen schliessen ein:
· kostenlose Behebung von eventuellen Programmfehlern
· kostenlose Überlassung der Verbesserungen (Updates) von
Funktionen und allgemeiner Bedienung sowie Ergänzungen in den Anleitungen im
Rahmen der durch den Lizenznehmer lizenzierter Edition (Module) und additiver
Funktionen
· kostenlose zur Verfügung Stellung der jeweils
aktuellsten Version der dogtaps-Software für den Download über das Internet
· Abgabe der jeweiligen aktuellsten Dokumentationen oder
Hilfesysteme und deren Nachträge
Nicht eingeschlossene Leistungen
· Installation und/oder Einrichtung/Parametrisierung der dogtaps-Software direkt durch
dogtaps
· Einweisungen und Schulungen der Benutzer
· Beratung des Lizenznehmers vor Ort oder am Domizil von dogtaps
· Support bei Wechsel Hardware/Betriebssystem beim
Lizenznehmer
7. Vertragsdauer, Kündigung
Die Nutzungsrechte für die dogtaps-Software werden für ein
Jahr fest abgeschlossen. Danach erneuern sie sich automatisch zu Beginn eines
Jahres um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Lizenzvereinbarung nicht 3
Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird.
8. Sonstige
Bestimmungen
Etwelche
Nebenabreden zu dieser Lizenzvereinbarung sind nur wirksam, wenn sie von dogtaps schriftlich bestätigt worden sind.
9. Gerichtsstand
und anwendbares Recht
Diese Lizenzvereinbarung unterliegt dem schweizerischen
Recht. Gerichtsstand für alle Differenzen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag
ist Mühlethal/Zofingen (Schweiz)
Version Januar 2011